Vorankündigung Investitionen Industrie 4.0 • 2024

10.06.2024

Wie in unserem Rundschreiben vom 15.04.2024 mitgeteilt, wurde für Investitionen, bei denen man den Steuergutschrift Industrie 4.0 in Anspruch nehmen will, eine neue Meldepflicht eingeführt. Die Modalitäten für die Meldungen sind mittlerweile geklärt, so unter anderem auch, dass hierfür eine digitale Unterschrift des Antragstellers bzw. gesetzlichen Vertreters der ansuchenden Gesellschaft notwendig ist.

Sollten Sie Investitionen planen, die in den Bereich der Industrie 4.0 fallen und dafür die Steuergutschrift nutzen wollen, muss die Meldung vor Tätigung der Investition (vor Auftragserteilung oder auch vor einer evtl. Anzahlung) über das Portal der staatliche Energiebehörde GSE eingereicht werden. Hierzu steht Ihnen Ihr persönlicher Betreuer der Finanzbuchhaltung zur Verfügung.
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