Änderung Daten
Sollten sich Daten des Unternehmens bzw. der Mitarbeiter ändern (z. B. Änderung Adresse, Änderung Firmenbezeichnung usw.), bitten wir Sie, uns unverzüglich darüber zu informieren, um sämtliche Meldungen an die Ämter termingerecht einreichen zu können und somit Strafen zu vermeiden.
Strafregisterauszug Minderjährige
Da bei fehlendem Strafregisterauszug Strafen von 10.000 € bis 15.000 € vorgesehen sind, möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die folgende 2014 eingeführte
Pflicht weiterhin besteht: Für Mitarbeiter, die bei ihrer Arbeit in direktem Bezug zu Minderjährigen stehen, muss der Strafregisterauszug elektronisch angefordert werden, was auch mittels einer Vollmacht z. B. über die Autoagentur Nocker in Bruneck erfolgen kann.
Erinnerung - Verbot Barzahlung Löhne
Seit Juli 2018 darf die Entlohnung der Mitarbeiter
ausschließlich mittels Banküberweisung erfolgen. Eine Barzahlung ist nicht mehr gestattet. ACHTUNG: Von dieser Regelung sind auch Lohnvorauszahlungen betroffen!
Bei Nichtbeachtung dieses Gesetzes sind folgende Strafen vorgesehen:
- Nettolohn bis zu 3.000 €: Strafen zwischen 1.000 € und 5.000 €
- Nettolohn über 3.000 €: Strafen zwischen 3.000 € und 50.000 €