Begünstigung „unter 35“ • 2024

16.05.2024
Die Begünstigung für die Einstellung von Personen unter 35 Jahren, die bereits seit 2018 bestand, wurde durch das Haushaltsgesetz 2024 nicht mehr verlängert.

Nun wurde die Begünstigung mit dem sogenannten Dekret „Zusammenhalt“ (Coesione) wiederaufgenommen und kann für Anmeldungen ab September 2024 in Anspruch genommen werden. Aktuell fehlen noch die operativen Anleitungen des NISF sowie die Genehmigung der Europäischen Kommission.

Anbei eine Zusammenfassung der wichtigsten Eckdaten dieser Beitragsreduzierung:

Höhe der Begünstigung

100 % der NISF-Beiträge bis zu einem Maximum von 6.000 € pro Jahr (500 € pro Monat)

Die Begünstigung steht für insgesamt 24 Monate zu.

Voraussetzungen

  • Die Anmeldung/Umwandlung in unbefristet muss im Zeitraum September 2024 bis Dezember 2025 erfolgen
  • Der Arbeitnehmer darf zum Zeitpunkt der Anmeldung/Umwandlung max. 35 Jahre alt sein
  • Der Arbeitnehmer darf vorher NIE mittels unbefristetem Arbeitsvertrag gemeldet gewesen sein
  • Das Unternehmen darf in den 6 Monaten vor und in den 9 Monaten nach der Anmeldung/Umwandlung keine Entlassungen vornehmen

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