Lohnerhöhungen • 2024

16.05.2024
Ab Mai ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen:
  • Freiberufe: Erste Rate der Zahlung „Una Tantum“ in Höhe von 200 € für den Zeitraum, für welchen die Erneuerung des Kollektivvertrages fehlte (04/2018 bis 02/2024).
    Die zweite Rate wird mit Mai 2025 ausbezahlt.
  • Holzhandwerk: zweite Rate der Zahlung „Una Tantum“ in Höhe von 65 €.
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