Lohnerhöhungen • 2024
16.05.2024
Ab
Mai ergeben sich folgende
Änderungen bei den
Kollektivverträgen:
- Freiberufe: Erste Rate der Zahlung „Una Tantum“ in Höhe von 200 € für den Zeitraum, für welchen die Erneuerung des Kollektivvertrages fehlte (04/2018 bis 02/2024).
Die zweite Rate wird mit Mai 2025 ausbezahlt.
- Holzhandwerk: zweite Rate der Zahlung „Una Tantum“ in Höhe von 65 €.
Rienzfeldstraße 30
39031
Bruneck
- Südtirol