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WAS IST ZU TUN |
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Unternehmen |
Graber & Partner |
1 |
Kontrolle bereits ausbezahlter Beträge: Kontrolle, ob unterjährig bereits Zahlungen (z. B. Firmenfahrzeug, Welfare laut Kollektivvertrag, usw.) getätigt wurden, da bei einer Überschreitung der Höchstgrenzen der gesamte Betrag (nicht nur der überschrittene Betrag) den Steuern und Beiträgen zu unterwerfen ist. |
Gerne können wir diese Kontrolle für Sie durchführen, wenden Sie sich hierzu an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung.
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2 |
Einholen der Eigenerklärung: Auch heuer muss für die Anwendung der erhöhten Grenze eine Eigenerklärung mit Angabe der Kinder ausgefüllt und vorgelegt werden. Eine Vorlage dieser Eigenerklärung finden Ihre Arbeitnehmer im Infobereich von gupa. |
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3 |
Mitteilung an Graber & Partner:
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Der steuer- und beitragsfreie Betrag wird im Lohnstreifen angegeben und in der Einheitsbescheinigung CU gesetzeskonform angeführt. |