Die Kollektivverträge für das Baugewerbe (Industrie und Handwerk) sehen für erschwerte Arbeitsbedingungen Lohnaufschläge vor. Anbei die am häufigsten vorkommenden Tätigkeiten mit den zu entrichtenden Aufschlägen:
Tätigkeit
|
Aufschlag
|
Arbeiten bei Regen oder Schnee von mehr als einer halben Stunde
|
4 %
|
Arbeiten mit pneumatischen Presslufthämmern oder Abbruchhämmern
|
5 %
|
Sollten Ihre Arbeitnehmer die beschriebenen Tätigkeiten durchführen, ist dies bitte in den Anmerkungen der Anwesenheitsliste zu vermerken, sodass die entsprechenden Aufschläge im Lohnstreifen berücksichtigt werden können.