PEC-Adressen - Einführung EU-weite Gültigkeit, 2-Faktor-Authentifizierung, Achtung auf technische Schwierigkeiten • 2024

16.04.2024

Gesetzeslage

Die PEC-Mail soll im Laufe des Jahres 2024 in ganz Europa Rechtsgültigkeit erlangen. Hierfür gibt es bereits Gesetzesinitiativen, unter anderem auch die EU-Verordnung über die elektronische Kommunikation (eIDAS). In Italien wird diesbezüglich noch auf ein entsprechendes Dekret (DPCM) gewartet.

Dies würde bedeuten, dass PEC-Mails in allen EU-Ländern dieselbe Beweiskraft wie eine Postsendung (Einschreiben, posta raccomandata) hätten. Das genaue Datum des Inkrafttretens des neuen Standards steht jedoch noch nicht fest. Bis zu diesem Datum bleiben PEC-Mails innerhalb Italiens weiterhin voll gültig.


Umstellung auf EU-PEC: Voraussetzungen und technische Schwierigkeiten

Viele Anbieter drängen jedoch bereits jetzt darauf, die „Umstellung“ der PEC-Adresse auf EU-PEC zu machen. Damit verbunden sind jedoch 2 technische Hürden:
  1. Bestätigung Identität Inhaber durch Authentifizierung (SPID, CIE, digitale Signatur*, Videoanruf)
  2. Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)
Vor allem die Zwei-Faktor-Authentifizierung bringt oftmals technische Schwierigkeiten mit sich, da diese über das Mobiltelefon des Inhabers erfolgen und bei einem Gerätewechsel der Prozess erneut gestartet werden muss.

Zudem können die PEC-Mails nach Umstellung nicht mehr einfach über Outlook abgerufen werden, sondern es muss ein spezielles App-Passwort über den Kundenbereich des PEC-Anbieters generiert und dieses muss in Outlook eingetragen werden.

Zu guter Letzt können auch Ihre Mitarbeiter nicht mehr ohne Weiteres über den Webmail-Zugriff auf Ihre PEC-Adresse zugreifen, da jeder Login vom Inhaber über sein Mobiltelefon freigegeben werden muss.


Was ist zu tun? Evtl. an IT-Partner/Softwarelieferant wenden!

Aus diesen Gründen können wir momentan eine proaktive Umstellung der PEC-Adresse noch nicht anraten und es sollte eine Klarstellung der Gesetzeslage abgewartet werden.

Sollten Sie die Umstellung dennoch bereits machen wollen, so müssen Sie diese selbst umsetzen oder sich an einen IT-Experten bzw. an Ihren PEC-Anbieter wenden. Sollte Ihr Software-Lieferant die Umstellung aus irgendwelchen Gründen einfordern, so sprechen Sie bitte direkt mit diesem.

Wir können Sie bei dieser Umstellung nicht unterstützen, da dies nicht unsere Kompetenz und auch nicht unsere Zuständigkeit ist. Zudem benötigt es für die Umstellung persönliche Daten des Inhabers/gesetzlichen Vertreters, sein Mobiltelefon sowie evtl. dessen SPID, CIE oder digitale Signatur.

Anleitungen für die Umstellung finden Sie im Internet beim jeweiligen PEC-Anbieter, z. B. für Aruba unter https://guide.pec.it/app-aruba-pec/verifica-in-2-passaggi.aspx oder auf YouTube unter: https://www.youtube.com/playlist?list=PLXrZ86nnUOUbvITke5AAwtpvGWd30BmAB

* Sollten wir die digitale Signatur für Sie verwalten, kann uns das zu unterschreibende PDF natürlich zugesandt werden.

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