Steuergutschrift Investitionen Industrie 4.0 • 2024

16.04.2024

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 39 vom 29.03.2024 wurde für die Nutzung der Steuergutschrift von Investitionen im Bereich der Industrie 4.0 eine neue Meldepflicht eingeführt. Geplante Neuinvestitionen müssen nun vorab gemeldet werden, wobei die Meldepflicht auch Investitionen betrifft, welche 2024 vor Veröffentlichung des Dekrets getätigt worden sind.

Ebenso gemeldet werden müssen Investitionen des Jahres 2023. Für die Verrechnung der Steuergutschrift für bereits getätigte Investitionen ohne vorherige Meldung sind erhebliche Strafen vorgesehen. Wir haben die Verrechnung der Guthaben deshalb vorerst ausgesetzt. Für künftige Investitionen ohne vorherige Meldung geht die Steuergutschrift sogar zur Gänze verloren.

Die Modalitäten und Fristen für die Meldung müssen erst durch eine Ministerialverordnung festgelegt werden.
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