Telematisches Verzeichnis der Wirtschaftsteilnehmer • 2024
07.03.2024
Mit Datum 01.01.2024 sind zahlreiche Bestimmungen in Bezug auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Kraft getreten. Unter anderem sind die Vergabestellen ohne jede Ausnahme dazu verpflichtet, sämtliche Aufträge und Verträge über zertifizierte digitale Beschaffungsplattformen abzuwickeln und zu verwalten.
Somit besteht für alle Betriebe, welche mit der öffentlichen Verwaltung Verträge abschließen, von dieser Aufträge übernehmen oder sich an Ausschreibungen beteiligen möchten, die Pflicht, sich in das so genannte „Telematische Verzeichnis der Wirtschaftsteilnehmer“ auf dem Südtiroler Vergabeportal www.ausschreibungen-suedtirol.it, einzutragen.
Die Eintragung gilt für ein Jahr. Bei eventuellen Änderungen der Betriebsdaten z.B. bei Gesellschaften der Eintritt eines neuen Gesellschafters müssen diese auch im Verzeichnis der Wirtschaftsteilnehmer geändert werden.
Voraussetzung für die Eintragung in das Verzeichnis ist der Besitz einer digitalen Unterschrift, einer PEC-Adresse für die zertifizierte elektronische Post und ein SPID.
Die Eintragung im Südtiroler Vergabeportal muss von Ihnen selbst vorgenommen werden, einzig die für die Eintragung erforderlichen Daten (wie z.B. Matrikelnummer NISF, INAIL, Bauerarbeiterkasse, Daten der Eintragung der Handelskammer) können wir Ihnen bereitstellen. Sollten Sie diese benötigen, wenden Sie sich bitte vor der Eintragung an Ihren persönlichen Betreuer der Finanzbuchhaltung.