Die operativen Anleitungen für die Anwendung der Reduzierung der NISF-Beiträge für Mütter mit mindestens 2 Kindern wurden nun veröffentlicht.
Die Begünstigung kann ab Monat Februar
laufend angewandt werden. Die Begünstigung für den Monat Januar wird von uns nachberechnet und im Lohnstreifen Februar berücksichtigt.
Anbei nochmals die Eckdaten zur Begünstigung:
Arbeitnehmerinnen, welche mit unbefristetem Vertrag beschäftigt sind, sind von der Zahlung der NISF-Beiträge befreit. Dabei gilt folgendes:
- Bei 2 Kindern: Befreiung der NISF-Beiträge bis das jüngste Kind 10 Jahre alt wird (nur für 2024)
- Bei 3 oder mehr Kindern: Befreiung der NISF-Beiträge bis das jüngste Kind 18 Jahre alt wird
- Maximum von 3.000 € pro Jahr