Begünstigung – aktuell noch nicht anwendbar • 2024

29.01.2024

Einige der mit Haushaltsgesetz beschlossenen Begünstigungen können aufgrund der fehlenden operativen Anleitungen des Sozialfürsorgeinstitutes NISF aktuell noch nicht angewandt werden. Darunter fallen z.B.:
  • Die Begünstigung für Mütter mit mindestens 2 Kindern
  • Die Erhöhung des Elternurlaubes auf 80 %
Sobald die Anleitungen veröffentlicht werden, kümmern wir uns selbstverständlich um die Nachberechnung der vergangenen Monate.
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