Einige der mit Haushaltsgesetz beschlossenen Begünstigungen können aufgrund der
fehlenden operativen Anleitungen des Sozialfürsorgeinstitutes NISF aktuell
noch nicht angewandt werden. Darunter fallen z.B.:
- Die Begünstigung für Mütter mit mindestens 2 Kindern
- Die Erhöhung des Elternurlaubes auf 80 %
Sobald die Anleitungen veröffentlicht werden, kümmern wir uns selbstverständlich um die Nachberechnung der vergangenen Monate.