Lohnerhöhungen • 2024

29.01.2024

Ab Januar ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen:
  • Betriebsleiter Handel:
- Erhöhung der Beiträge an den Weiterbildungsfonds (Centro formazione del Terziario - CFMT) um 50 € pro Jahr, 25 € zu Lasten des     Unternehmens und 25 € zu Lasten des Betriebsleiters.
- Erhöhung der Beiträge zu Lasten des Unternehmens an den Zusatzrentenfonds Mario Negri von 2,39 % auf 2,43 %.
  • Metallhandwerk: Lohnerhöhung als Vorauszahlung für zukünftige kollektivvertragliche Anpassungen („AFAC“ - rückwirkend ab Dezember) in Höhe von 46 € brutto monatlich für die Kategorie 6 und 63 € für die Kategorie 1.
  • Grafikindustrie: erste Rate der Zahlung „Una Tantum“ in Höhe von 100 € für alle Arbeitnehmer die zum 19. Dezember 2023 beschäftigt waren. Die Auszahlung der zweiten Rate erfolgt mit Januar 2025.
  • Chemieindustrie: Lohnerhöhung in Höhe von 31 € brutto monatlich für die Kategorie F und 67 € für die Kategorie A1.
  • Bauindustrie: Lohnerhöhung (provinziales Element der Provinz Bozen) in Höhe von 40 € brutto monatlich für die Kategorie 1 und 81 € für die Kategorie 7.
  • Bauhandwerk: Lohnerhöhung (provinziales Element der Provinz Bozen) in Höhe von 28 € brutto monatlich für die Kategorie 1 und 55 € für die Kategorie 7. 
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