Auch in diesem Jahr muss innerhalb
16. Februar die Prämie für die Unfallversicherung berechnet, eingezahlt und die Jahreserklärung elektronisch an das Unfallamt versendet werden.
Ratenzahlung
Auch in diesem Jahr ist die Zahlung der Prämie in 4 Raten möglich.
Prämienreduzierung Handwerk
Auch für 2023 kann wieder um die Begünstigung (4,99 %) angesucht werden, falls folgende Bedingungen zutreffen:
- Alle Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitssicherheit laut Dekret 81/2008 müssen erfüllt sein. Dies muss beim Zuständigen für die Arbeitssicherheit vorab abgeklärt bzw. bestätigt werden.
- In den Jahren 2021/2022 dürfen keine Arbeitsunfälle vorgefallen sein. Dies kann durch uns direkt geprüft werden.