Zusätzlicher Abzug für Neuanstellung von Arbeitnehmern
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2024
11.01.2024
Mit Gesetzesdekret 216/2023 wurde ein Zusatzabzug von 20 % für die Neueinstellung von Arbeitnehmern mit unbefristeten Arbeitsverträgen vorgesehen. Nehmen Unternehmen und Freiberufler im Jahr 2024 Neueinstellungen von Arbeitnehmern mit unbefristeten Arbeitsverträgen vor, so können sie somit 120 % der entsprechenden Kosten von ihrer Einkommenssteuergrundlage in Abzug bringen.
Ausgenommen bleiben Unternehmen und Freiberufler, die ihre Tätigkeit erst nach dem 01.01.2023 aufgenommen haben.
Voraussetzung für den Zusatzabzug ist, dass die Anzahl der unselbständig Beschäftigten mit unbefristeten Arbeitsverträgen am Ende des Jahres 2024 über deren durchschnittlicher Anzahl im vorhergehenden Besteuerungszeitraum liegt.