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Erhöhung Einheitsbesteuerung auf Kurzzeitmieten
• 2024
11.01.2024
Ab 2024 erhöht sich der
Einheitssteuersatz bei Kurzzeitvermietung von mehreren Wohneinheiten
von 21 % auf
26 %
. Als Kurzzeitvermietungen sind Mietverträge mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen anzusehen. Lediglich für
eine Wohneinheit
kann weiterhin der reduzierte Steuersatz von
21 %
angewandt werden.
Erfolgt der Inkasso der Mieten durch einen Vermittler wie z.B. Airbnb, muss durch diesen ein Steuereinbehalt von 21 % vorgenommen werden.
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