Erhöhung Einheitsbesteuerung auf Kurzzeitmieten • 2024

11.01.2024

Ab 2024 erhöht sich der Einheitssteuersatz bei Kurzzeitvermietung von mehreren Wohneinheiten von 21 % auf 26 %. Als Kurzzeitvermietungen sind Mietverträge mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen anzusehen. Lediglich für eine Wohneinheit kann weiterhin der reduzierte Steuersatz von 21 % angewandt werden.

Erfolgt der Inkasso der Mieten durch einen Vermittler wie z.B. Airbnb, muss durch diesen ein Steuereinbehalt von 21 % vorgenommen werden.
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