Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen • 2024

11.01.2024

Auch für 2024 besteht die Möglichkeit, Baugrundstücke und landwirtschaftliche Grundstücke sowie Beteiligungen an Gesellschaften steuerlich aufzuwerten. Hierfür sind eine beeidete Schätzung und die Zahlung einer Ersatzsteuer in Höhe von 16 % notwendig. Ausgenommen sind Grundstücke und Beteiligungen im Eigentum von Unternehmen. Die Schätzung und Zahlung der Ersatzsteuer hat innerhalb 30.06.2024 zu erfolgen.

Sollten Sie in absehbarer Zeit beabsichtigen, die genannten Vermögenswerte zu veräußern, empfehlen wir Ihnen, eine Aufwertung prüfen zu lassen.
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