Erhöhung Quellensteuereinbehalt Umbauarbeiten • 2024
11.01.2024
Der Steuereinbehalt den Banken bei der Zahlung von Umbauarbeiten (Wiedergewinnung, energetische Sanierung, usw.) durch Privatpersonen an die ausführenden Unternehmen tätigen müssen, wird von bisher 8 % auf 11 % erhöht. Die Erhöhung gilt ab 01.03.2024.