Berichtigung der Vorräte • 2024
11.01.2024
Für Unternehmen in doppelter Buchhaltung ist die Möglichkeit der Berichtigung der Vorräte vorgesehen. Konkret betrifft dies die Anfangsbestände zum 01.01.2023 von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, fertigen Erzeugnissen, Halbfertigwaren sowie Waren. Zum einen können nicht vorhandene Anfangsbestände gestrichen und zum anderen ursprünglich nicht erfasste Anfangsbestände nach oben korrigiert werden.
In beiden Fällen ist für die Berichtigung eine Ersatzsteuer von 18 % aufgeteilt auf zwei Raten zu entrichten.