Berichtigung der Vorräte • 2024

11.01.2024

Für Unternehmen in doppelter Buchhaltung ist die Möglichkeit der Berichtigung der Vorräte vorgesehen. Konkret betrifft dies die Anfangsbestände zum 01.01.2023 von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, fertigen Erzeugnissen, Halbfertigwaren sowie Waren. Zum einen können nicht vorhandene Anfangsbestände gestrichen und zum anderen ursprünglich nicht erfasste Anfangsbestände nach oben korrigiert werden.

In beiden Fällen ist für die Berichtigung eine Ersatzsteuer von 18 % aufgeteilt auf zwei Raten zu entrichten.
Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen