Geplante Neuerungen 2024 • 2023

21.11.2023

Anbei eine kurze Übersicht der für das Jahr 2024 geplanten Neuerungen. Die Dekrete bzw. Gesetze müssen noch definitiv genehmigt und veröffentlicht werden, wobei sich in diesem Zug noch einige Inhalte ändern können:


Fringe Benefit
Der maximale Betrag, welcher im Zuge von Fringe Benefit bzw. Welfare-Zahlungen weder den Beiträgen noch den Steuern zu unterwerfen ist, hat sich in den letzten Jahren mehrmals geändert. Auch für 2024 ist eine Änderung vorgesehen:
  • Arbeitnehmer ohne zu Lasten lebende Kinder: Freibetrag von 1.000 € pro Jahr
    (für 2023 waren es 258,23 €)
  • Arbeitnehmer mit zu Lasten lebenden Kindern: Freibetrag von 2.000 € pro Jahr
    (für 2023 waren es 3.000 €)

Reduzierter Steuersatz auf Erfolgsprämien
Der Einheitssteuersatz auf ausbezahlte Erfolgsprämien wurde bereits ab 2023 von 10 % auf 5 % gesenkt. Diese Reduzierung wir für das Jahr 2024 verlängert.

Weiterhin gilt: anwendbar ist dieser Steuersatz ausschließlich, wenn ein individuelles Betriebsabkommen erstellt und beim Arbeitsamt hinterlegt wurde, sowie für Arbeitnehmer mit einem Vorjahreseinkommen (Steuergrundlage) von max. 80.000 €.


Reduzierung Sozialbeiträge
Die im Januar 2022 eingeführte Reduzierung der Sozialbeiträge zu Lasten des Arbeitnehmers mit Einkommen unter 35.000 € brutto pro Jahr (= 2.692 € monatlich) soll auch für das Jahr 2024 verlängert werden.

Anbei eine Übersicht der Begünstigung:

Jahresbruttoeinkommen

monatliches Bruttoeinkommen

Begünstigung

bis 25.000 €

1.924 €

7 %

von 25.001 € bis 35.000 €

von 1.925 € bis 2.692 €

6 %



Reduzierung Sozialbeiträge für Mütter
Das Haushaltsgesetz sieht für die Jahre 2024 bis voraussichtlich 2026 für Mütter von mind. 2 Kindern, welche mit unbefristetem Arbeitsvertrag beschäftigt sind, eine Beitragsbegünstigung von 100 %, bis zu einem Maximum von 3.000 € pro Jahr vor. Im Detail gilt folgende Regelung:
  • Bei 3 oder mehr Kindern gilt die Begünstigung bis das jüngste Kind 18 Jahre alt ist.
  • Bei 2 Kindern gilt die Begünstigung bis das jüngste Kind 10 Jahre alt ist.

Elternurlaub (fakultative Mutterschaft)
Bereits mit dem Haushaltsgesetz für 2023 wurde die Entlohnung des Elternurlaubes insofern erhöht, dass für einen Monat die Entlohnung von 30 % auf 80 % angehoben wurde.

Für 2024 wird diese Regelung erneut angepasst, indem die Entlohnung eines weiteren Monats von 30 % auf 80 % angehoben wird.
Das bedeutet, dass der Elternurlaub von insgesamt 6 Monaten ab 2024 folgendermaßen vergütet wird:
  • 2 Monate mit 80 %
  • 4 Monate mit 30 %

Begünstigung Überstunden im Sektor Tourismus
Um für Arbeitnehmer im Sektor Tourismus einen Anreiz für Überstunden und zur Feiertagsarbeit zu schaffen, wurde bereits für die Monate Juni bis September 2023 ein Steuerbonus vorgesehen. Der Bonus von 15 % auf die Überstunden- und Feiertagsaufschläge wird voraussichtlich bis Juni 2024 verlängert.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen