Lohnausgleich im Bau • 2023

18.09.2023
Da die witterungsbedingten Lohnausgleiche im Bau mittlerweile sehr genau kontrolliert werden, müssen die verschiedenen Möglichkeiten vor dem Winter genau abgeschätzt werden.

Es gibt die Möglichkeit, Lohnausgleich mit Grund „Ende Baustelle“ oder witterungsbedingten Lohnausgleich (Frost oder Schnee) zu beantragen. Bei witterungsbedingten Anträgen muss genau aufgepasst werden. Z. B. kann es sein, dass das Nisf/Inps, wenn es Tage mit Plusgraden gibt, diese Tage nicht genehmigt. Die beizulegenden technischen Berichte sind deshalb immer sehr detailliert auszufüllen, evtl. können auch Fotos von den Witterungsverhältnissen beigelegt werden.

Sollten Sie sich unsicher sein, kontaktieren Sie bitte frühzeitig Ihren persönlichen Betreuer um nach der besten Lösung zu suchen. Detaillierte Informationen zum Lohnausgleich im Bau finden Sie auf unserer Webseite unter: https://www.graber-partner.com/de/lexikon/164-haeufig-gestellte-fragen-zum-thema-lohnausgleich-im-bauwesen.html
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