Um für Arbeitnehmer im
Sektor Tourismus einen Anreiz zur Feiertagsarbeit zu schaffen, sieht das Gesetz 85/2023 einen
Steuerbonus für die Monate Juni bis September 2023 vor. Der Bonus wird, gleich wie der damalige „Renzi Bonus“, über den Lohnstreifen durch den Arbeitgeber ausbezahlt und kann im F24 wiederum in Abzug gebracht werden. Somit entstehen dem Unternehmen keine Kosten.
Wie so oft
fehlen allerdings auch diesbezüglich noch die offiziellen Anleitungen, was bedeutet, dass der Steuerbonus aktuell noch nicht ausbezahlt werden kann.
Hier eine Zusammenfassung der Regelung:
Wer hat Anrecht
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- Arbeitnehmer im Sektor Tourismus (Hotels, Bars, Restaurants, Diskotheken)
- Arbeitnehmer, welche im Vorjahr (2022) ein Einkommen bis zu 40.000 € erwirtschaftet haben
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Zeitraum
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01.06.2023 – 21.09.2023
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Höhe
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15 % auf die im Zeitraum Juni bis 21. September 2023 ausbezahlten Aufschläge für Nachtarbeit an Feiertagen und Überstunden an Feiertagen (ob auch Sonntage als Feiertag gelten, muss in einer Klarstellung durch die Einnahmenagentur erst noch mitgeteilt werden, falls nicht, ist der Bonus nämlich uninteressant, da im obigen Zeitraum nur 2 Feiertage waren (2. Juni und 15. August)).
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Antrag
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Arbeitnehmer, welche den Bonus beanspruchen möchten, müssen einen Antrag/Eigenerklärung vorlegen, in welchem sie bestätigen, effektiv Anrecht zu haben (da Einkommen Vorjahr unter 40.000 €).
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Sobald die Anleitungen veröffentlicht werden, werden wir die betroffenen Betriebe erneut informieren sowie eine Vorlage des Antrages durch den Arbeitnehmer zusenden. Nachdem diese Klarstellungen im August nicht mehr zu erwarten sind, wird so oder so eine
Nachberechnung (frühestens im September) notwendig werden.