Die Begünstigung für die Einstellung von Personen unter 36 Jahren wurde seit 2018 Jahr für Jahr verlängert. Was allerdings seit Juni 2022 fehlte, war die
Genehmigung der Europäischen Kommission. Diese ist nun Ende Juni 2023 erteilt worden.
Folglich kann die Begünstigung nun für alle Personen, welche bis Ende 2023 eingestellt werden, angewandt werden (Zugangsbedingungen siehe Tabelle anbei).
Gleichzeitig ist eine
Nachberechnung ab Juni 2022 für alle bereits gemeldeten Arbeitnehmer vorzunehmen, um welche wir uns selbstverständlich kümmern. Diese Nachberechnung sowie die Verrechnung dieser Guthaben kann voraussichtlich erst mittels Lohnstreifen des Monats September erfolgen. Wir werden auf jeden Fall noch zeitnah über die Vorgehensweise der Verrechnung und über die Höhe der Guthaben informieren.
Anbei eine Zusammenfassung der wichtigsten Eckdaten dieser Beitragsreduzierung:
Höhe der Begünstigung
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100 % der NISF-Beiträge bis zu einem Maximum von 6.000 € pro Jahr für Arbeitnehmer, welche bis 2022 eingestellt wurden
100 % der NISF-Beiträge bis zu einem Maximum von 8.000 € pro Jahr für Arbeitnehmer, welche 2023 eingestellt wurden
Die Begünstigung steht für insgesamt 36 Monate zu.
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Voraus-setzungen
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- Die Anmeldung/Umwandlung in unbefristet muss innerhalb 2023 erfolgen
- Der Arbeitnehmer darf zum Zeitpunkt der Anmeldung/Umwandlung max. 35 Jahre alt sein
- Der Arbeitnehmer darf vorher NIE mittels unbefristetem Arbeitsvertrag gemeldet gewesen sein
- Das Unternehmen darf in den 6 Monaten vor und in den 9 Monaten nach der Anmeldung/Umwandlung keine Entlassungen vornehmen
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