Elternurlaub 80 % • 2023

19.07.2023

Mit dem Haushaltsgesetz 2023 wurde auch die Regelung für den Elternurlaub abgeändert. Es kann um eine Erhöhung der Entlohnung von 30 % auf 80 % angesucht werden. Diesbezüglich hatten wir bereits im Rundschreiben vom 17.01.2023 informiert.

Ende Juni wurden nun die operativen Anleitungen durch das NISF veröffentlicht. Somit kann die Begünstigung ab Lohnstreifen des Monats Juli angewandt werden. Anbei nochmals die Eckdaten:
  • Für all jene, deren obligatorische Mutterschaft nach dem 31.12.2022 endet.
  • Ein Monat des Elternurlaubes wird mit 80% anstatt der üblichen 30% vergütet.
  • Die Erhöhung kann vom Vater ODER der Mutter bis zum 6. Lebensjahr des Kindes beantragt werden.
ACHTUNG: Falls diese Erhöhung in Anspruch genommen werden kann, muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden. Im Normalfall werden diese Eigenerklärungen durch die Gewerkschaften im Zuge des Ansuchens um Elternurlaub ausgestellt. Es ist somit wichtig, uns auch diese weiterzuleiten, damit im Lohnstreifen die höhere Entlohnung berücksichtigt werden kann.
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