Das Gesetzesdekret Nr. 48/2023 die
Reduzierung der Sozialbeiträge zu Lasten des Arbeitnehmers wurde
verlängert und, ab Juli 2023, um 4 % erhöht.
Durch die Erhöhung der Beitragsreduzierung erhöht sich erneut der Nettolohn für die betroffenen Arbeitnehmer, wobei diese
Erhöhung zwischen 50 € bis zu ca. 100 € netto pro Monat ausmacht. Die Begünstigung wird von uns in den Lohnstreifen berücksichtigt, falls die vorgesehenen Parameter zutreffen:
Jahresbruttoeinkommen
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monatliches Bruttoeinkommen
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Begünstigung ab 07/2023
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bis 25.000 €
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1.923 €
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7 % (bisher 3 %)
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von 25.001 € bis 35.000 €
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von 1.924 € bis 2.692 €
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6 % (bisher 2 %)
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