Neuerungen Arbeitsdekret • 2023

16.05.2023
Am 04. Mai wurde das neue Arbeitsdekret veröffentlicht und tritt somit mit darauffolgendem Tag in Kraft. Anbei eine Kurzfassung der neuen Bestimmungen und Begünstigungen (Details folgen sobald die Regelungen definitiv zur Anwendung kommen):

Thema

Neuerung

Beitragssenkungen

  • 7% bei Einkommen bis zu 25.000 € für die Monate 7/2023 bis 12/2023
  • 6% bei Einkommen bis zu 35.000 € für die Monate 7/2023 bis 12/2023

Begünstigungen Anstellungen

  • Betriebe, die zwischen 6/2023 und 12/2023 Arbeitslose unter 30 Jahren, die im Programm NEET eingeschrieben sind, einstellen, bekommen eine Begünstigung der Sozialbeiträge in Höhe von 60 %
  • Betriebe, die Arbeitnehmer einstellen, welche ab 2024 die neue Inklusionszulage bekommen (ersetzt das Bürgereinkommen „reddito cittadinanza“), sind für ein Jahr von den Beiträgen befreit

Welfare/Fringe Benefit

  • Erhöhung auf 3.000 €, für Personen mit zu Lasten lebenden Kindern
  • für alle anderen bleibt die Grenze bei 258,23 €

befristete Arbeitsverträge

können bis 31.12.2024 wieder bis zu 24 Monate abgeschlossen bzw. verlängert werden (aus technischen, organisatorischen oder produktiven Gründen)

Gelegenheitsarbeit

  • die Grenze von 10.000 € wird für den Sektor Tourismus auf 15.000 € angehoben
  • als Gelegenheitsarbeiter können nun sämtliche Personen gemeldet werden; die Begrenzung für Pensionisten, Arbeitsloseusw. wurde aufgehoben
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