Auch heuer muss innerhalb
16. Februar die Prämie für die Unfallversicherung berechnet, eingezahlt und die Jahreserklärung elektronisch an das Unfallamt versendet werden.
Auch heuer ist die Zahlung der Prämie in 4 Raten möglich.
Prämienreduzierung Handwerk
Auch für 2022 kann wieder um die Begünstigung (5,68 %) angesucht werden, falls folgende Bedingungen zutreffen:
- Alle Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitssicherheit laut Dekret 81/2008 müssen erfüllt sein. Dies muss beim Zuständigen für die Arbeitssicherheit vorab abgeklärt bzw. bestätigt werden.
- In den Jahren 2020/2021 dürfen keine Arbeitsunfälle vorgefallen sein. Dies kann durch uns direkt geprüft werden.
Sollten Sie die Reduzierung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie, uns dies
innerhalb 06.02.2023 mitzuteilen, da der Antrag dafür bereits in der heurigen Erklärung zu stellen ist.
Reduzierung Vorauszahlung
Sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre Löhne für 2023 geringer ausfallen werden, als jene für 2022 (z. B. aufgrund Schließung einer Abteilung), bitten wir Sie, Ihren persönlichen Betreuer
innerhalb 06.02.2023 zu informieren, um die entsprechende elektronische Meldung termingerecht einreichen zu können.