Mit 2023
läuft die Begünstigung auf die FIS-Beiträge aus. Dadurch gelten nun folgende Prozentsätze:
- Unternehmen bis zu 5 Arbeitnehmer: 0,5 %, je 1/3 zu Lasten des Arbeitnehmers und 2/3 zu Lasten des Unternehmens
- Unternehmen über 5 Arbeitnehmer: 0,8 %, je 1/3 zu Lasten des Arbeitnehmers und 2/3 zu Lasten des Unternehmens
Auch der FIS für Bozen und Trient hat die Beiträge lt. obiger Tabelle angepasst, allerdings fehlen hierzu noch die Anleitungen des NISF. Dies bedeutet, dass aktuell noch die bestehenden Prozentsätze berechnet werden müssen und bei Veröffentlichung der Anleitungen die Differenz nachberechnet werden muss.