Lohnerhöhungen • 2023
25.01.2023
Ab
Januar ergeben sich folgende
Änderungen bei den
Kollektivverträgen:
- Handel und Dienstleistungen: Erste Rate der einmaligen Zahlung (Una Tantum) für alle Arbeitnehmer, die zum 12. Dezember 2022 beschäftigt waren, und zwar im Verhältnis zur Teilzeit und zur Arbeitszeit im Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022.
Die Werte belaufen sich zwischen 138 € für die Kategorie 7 und 312 für die Kategorie 1. Die zweite Rate wird mit März ausbezahlt.
- Bekleidungsindustrie: Lohnerhöhung zwischen 18 € brutto monatlich für die Kategorie 1 und 32 € für die Kategorie 8.
Erhöhung der Beiträge des Sanitätsfonds (Sanimoda) von 45 € auf 51 € pro Quartal.
- Lebensmittelindustrie: Das garantierte Lohnelement („elemento di garanzia retributiva“) wird ersetzt durch das neue Lohnelement für die fehlende Kollektivvertragserneuerung. Da das neue Lohnelement etwas höher angesetzt ist, ergibt sich eine Erhöhung von ca. 10 € brutto monatlich.
- Chemieindustrie: Lohnerhöhung zwischen 21 € brutto monatlich für die Kategorie F und 41 € für die Kategorie A1.
- Betriebsleiter Industrie (mit Beginn des Arbeitsverhältnisses nach 2015): Lohnerhöhung von 230 € brutto monatlich.
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Bruneck
- Südtirol