Wie im Rundschreiben vom 17. November bereits angekündigt, wurde die Grenze für das Jahr 2022 € effektiv auf 3.000 € angehoben. Geschenke und Gutscheine an
Mitarbeiter und Verwalter bis zu diesem Betrag sind somit steuer- und abgabenfrei.
Kontaktieren Sie bitte vor Anschaffung der Gutscheine Ihren persönlichen Betreuer, damit:
- der effektiv steuerfreie Betrag aufgrund von unterjährigen Leistungen (z.B. Firmenfahrzeug, Welfare laut Kollektivvertrag, usw.) geprüft werden kann;
- der steuerfreie Betrag im Lohnstreifen und in der Einheitsbescheinigung CU gesetzeskonform angeführt werden kann;
ACHTUNG: Zum Limit zählen auch bereits unterjährig zuerkannte Sachleistungen (z.B. Firmenfahrzeug). Nachdem der Freibetrag erst jetzt erhöht wurde, erfolgt die Rückvergütung der zu viel bezahlten Steuer automatisch mit der Lohnabrechnung vom Dezember und führt somit zu einem höheren Nettolohn.