Betriebliches Welfare – Erhöhung auf 3.000 € • 2022
18.11.2022
Die Grenze wurde für das Jahr 2022 bereits von 258 € auf 600 € angehoben. Nun steht im Raum die Grenze nochmal auf bis zu 3.000 € zu erhöhen, allerdings wurde das Gesetzesdekret noch nicht veröffentlicht, demnach fehlen noch genauere Anleitungen.
Geschenke und Gutscheine an Mitarbeiter bis zu diesem Betrag sind somit steuer- und abgabenfrei. Zudem besteht im Jahr 2022 die Möglichkeit, das Welfare auch für Zahlungen von Strom- und Gasrechnungen der Mitarbeiter anzuwenden.