Steuer auf die Abfertigungsaufwertung • 2022
18.11.2022
Die Einzahlung der Steuer auf die jährliche Abfertigungsaufwertung in Höhe von 17 % muss auch heuer wieder in Form einer Vorauszahlung innerhalb 16. Dezember erfolgen. Die Saldozahlung erfolgt innerhalb 16. Februar des Folgejahres.
Die Aufwertung der Abfertigung sowie deren Steuerberechnung wird von uns vorgenommen und im Einzahlungsvordruck F24 berücksichtigt.