Mitarbeiter im Ausland • 2022

22.09.2022
Für ins Ausland entsendete Mitarbeiter bestehen diverse Verpflichtungen, wie z. B. der Antrag um Genehmigung A1, der Entsendevertrag, die individuellen Meldungen im jeweiligen Zielstaat usw., welche meist vorab beantragt, abgefasst und eingereicht werden müssen.

Sollten Ihre Mitarbeiter also im Ausland tätig sein, bitten wir Sie, uns dies frühzeitig mitzuteilen, damit sämtliche Meldungen, Formulare und Genehmigungen termingerecht angesucht und eingereicht werden können.
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol