Werden im Unternehmen
Videokameras installiert, bedarf dies auf jeden Fall einer
Genehmigung durch das Arbeitsinspektorat sowie einer schriftlichen Mitteilung an die einzelnen Arbeitnehmer.
Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei der Einhaltung der
Privacy, da bei Nichteinhaltung hohe Strafen (bis zu 180.000 €) vorgesehen sind. Die Einhaltung dieser Regelungen gilt auch bei sonstiger Überwachung der Arbeitnehmer (z. B. Kontrolle des E-Mail-Verkehrs und Smartphone, Kontrolle Internetverlauf, usw.).
Genauere Informationen in Bezug auf die Bestimmungen zur Überwachung von Arbeitnehmern finden Sie im Lexikon auf unserer Webseite bzw. unter folgendem Link:
https://www.graber-partner.com/de/lexikon/173-haeufig-gestellte-fragen-zum-thema-videoueberwachung-von-arbeitnehmern.html