Dekret Aiuti-bis
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2022
17.08.2022
Mit 10. August 2022 ist das Dekret „Aiuti-bis“ in Kraft getreten. Hier die wichtigsten Neuerungen:
Ausdehnung des 200 € Bonus auf weitere Kategorien: Der Bonus wird auf jene Arbeitnehmer mit bestehendem Arbeitsverhältnis im Juli 2022 ausgeweitet, die trotz einer geringeren Entlohnung als 2.692 € brutto monatlich die Beitragsbegünstigung Nisf in Höhe von 0,8 % nicht erhalten haben: Dies betrifft Arbeitnehmer, die aufgrund von z. B. Mutterschaft oder Lohnausgleich kein beitragspflichtiges Einkommen generieren konnten. Die Auszahlung des Bonus erfolgt wieder durch den Arbeitgeber und zwar mit Lohnstreifen Oktober. Auch dieses Mal muss eine entsprechende Eigenerklärung vom Arbeitnehmer ausgefüllt werden. Alle Details dazu folgen in einem der nächsten Rundschreiben.
Erhöhung der Begünstigung Nisf von 0,8 % auf 2 %: Die Beitragsbegünstigung 0,8 % für Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter 2.692 € brutto monatlich wird in den Monaten Juli bis Dezember 2022 auf 2 % erhöht. Wir kümmern uns um die korrekte Abrechnung.
Erhöhung steuer- und beitragsfreie Grenze betriebliches Welfare: Die Grenze wurde für das Jahr 2022 von 258 € auf 600 € angehoben. Geschenke und Gutscheine an Mitarbeiter bis zu diesem Betrag sind somit steuer- und abgabenfrei. Zusätzlich zu den oben genannten Sachbezügen besteht im Jahr 2022 die Möglichkeit, das Welfare auch für Zahlungen von Strom- und Gasrechnungen der Mitarbeiter anzuwenden.