Projektcode CUP – Angabe auf Buchhaltungsunterlagen • 2022

11.08.2022

Gemäß den geltenden Vorschriften sind Landes- oder Staatsbeiträge für Investitionen oder Betriebsaufwendungen eindeutig durch einen CUP („Einheitlicher Projektcode“) gekennzeichnet. Dieser wird dem Antragssteller vom jeweiligen Amt mitgeteilt.

Wir weisen darauf hin, dass der erhaltene CUP in sämtlichen Abrechnungsunterlagen (z.B. Rechnungen, Überweisungen) anzuführen ist, da bei fehlender Angabe die entsprechenden Ausgaben von den zuständigen Ämtern nicht für den Beitrag berücksichtigt werden.
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