Vordruck 730 • 2022

11.07.2022

Bereits ab dem Lohnstreifen des Monats Juni wurden die ersten Guthaben- bzw. Schuldbeträge laut dem Vordruck 730-4 (der Steuererklärung 730) verrechnet. Die Verrechnungen bleiben für den Arbeitgeber neutral, da jene Beträge, die den Arbeitnehmern als Guthaben ausbezahlt werden, von der Lohnsteuerschuld im F24 abgezogen werden und umgekehrt.
Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen