Lohnerhöhungen, Resturlaub, Bonus 200 €, sonstiges Arbeitsrecht • 2022

17.05.2022
Ab Mai ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen:
  • Metallhandwerk: Lohnerhöhung von 23 € brutto monatlich für die Kategorie 6 und 32 € für die Kategorie 1.
  • Bauhandwerk: Lohnerhöhung von 52 € brutto monatlich für die Kategorie 1 und 106 € für die Kategorie 7.
  • Holzhandwerk: Die Beträge wurden noch nicht bekanntgegeben und werden somit bei deren Veröffentlichung rückwirkend nachbezahlt.
  • Chemiehandwerk: Erste Rate der Zahlung „Una Tantum“ in Höhe von 75 €.
  • Bekleidungshandwerk: Erste Rate der Zahlung „ Una Tantum “ in Höhe von 75 €.

Resturlaub 2020

Die jährliche Mindestdauer für den Urlaub beträgt 4 Wochen, wovon zwei Wochen im Laufe des Entstehungsjahres genossen werden müssen. Die restlichen beiden Wochen müssen innerhalb der folgenden 18 Monate genossen werden (z. B. Urlaub 2020 innerhalb Juni 2022).

Außerdem gilt weiterhin die Bestimmung über das Verbot der Auszahlung des Urlaubes, d.h. dass der Urlaub vom Arbeitnehmer effektiv in Anspruch genommen werden muss. Eine Ausnahme gilt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall darf der Urlaub ausbezahlt werden.

Mit der Lohnabrechnung des Monats Juni müssen auf die Resturlaubsstunden des Jahres 2020 Sozialbeiträge bezahlt werden, weshalb es ratsam ist, die Reststunden vorher noch aufzubrauchen.

Sollten Ihre Mitarbeiter noch Urlaub aus dem Jahr 2020 übrig haben, werden wir Sie über die Anzahl der Stunden informieren.


Vereinbarung Jahresbruttolöhne/Probezeit


Bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder bei Gehaltsverhandlungen hat die Erfahrung gezeigt, dass es sinnvoll ist, Jahresbruttolöhne zu vereinbaren, da der Nettolohn von der individuellen Situation (Absetzbeträge, usw.) des Mitarbeiters abhängt.

Dadurch können die Lohnkosten genauer geplant werden (Jahresbruttolohn + ca. 40% = Lohnkosten) und Missverständnisse in der Kommunikation mit dem Mitarbeiter können vermieden werden.

Es empfiehlt sich, Mitarbeiter vor allem während der Probezeit genau zu prüfen, da das Arbeitsverhältnis nur in diesem Zeitraum (Dauer der Probezeit ist im Kollektivvertrag je nach Einstufung festgelegt) problemlos und ohne Begründung aufgelöst werden kann. Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis nur mit triftigem Grund auflösen.


1. Mai – zusätzliche Vergütung

Da der Feiertag am 1. Mai (Tag der Arbeit) in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, wird dieser Tag für all jene Arbeitnehmer, deren Hauptruhetag der Sonntag ist, zusätzlich vergütet. Dies wirkt sich somit positiv auf den Nettolohn aus.


Bonus 200 € für Arbeitnehmer mit Einkommen unter 35.000 €

Mit dem „Hilfsdekret“ (decreto aiuti), welches am 2. Mai verabschiedet wurde, wurde ein einmaliger Bonus von 200 € für Arbeitnehmer, Pensionisten und selbständig Beschäftigte bis zu einem Jahreseinkommen von 35.000 € beschlossen.

Die Auszahlung an die Arbeitnehmer erfolgt über den Lohnstreifen. Derzeit fehlen allerdings noch die operativen Anleitungen, diese werden für Juni/Juli erwartet.

Wir kümmern uns um die Auszahlung im Lohnstreifen und informieren im Rundschreiben über die Details.


Smart-Working – Erneute Verlängerung

Erst kürzlich wurde die Möglichkeit des vereinfachten Smart-Working bis 30. Juni verlängert. Nun wurde dies ein weiteres Mal verlängert und zwar bis zum 31. August 2022. Gleichzeitig wurde auch die Pflicht zum Tragen einer Maske für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft bis Ende Juni ausgeweitet.


Öffnungszeiten Kanzlei – Feiertage Juni

In Italien bzw. Südtirol fallen Anfang Juni zwei Feiertage an:
  • 2. Juni (Tag der Republik)
  • 6. Juni (Pfingstmontag, gilt nur in Südtirol)
Die Kanzlei bleibt somit im Zeitraum vom Donnerstag, den 02. Juni bis einschließlich Montag, den 06. Juni geschlossen. Bitte berücksichtigen Sie, uns dringende Angelegenheiten/Meldungen frühzeitig mitzuteilen.


gupa – Neuerung Zahlungsvordruck F24

Seit dem Start von gupa werden anstehende F24-Zahlungen über die Plattform kommuniziert. Um Ihnen die Übersicht zu erleichtern, haben wir das Feld „Betreff“ um das Fälligkeitsdatum und den Einzahlungsbetrag erweitert. Zeitpunkt und Höhe der anstehenden Einzahlung sind nun also auf einen Blick ersichtlich.


gupa – Infobereich nutzen


Im Infobereich von gupa finden Sie aktuelle Formulare und Vorlagen. Bitte nutzen Sie diese z. B. für Anmeldungen von Mitarbeitern, Unfallmeldungen, Spesenabrechnungen, Honorarnoten von gelegentlichen Mitarbeitern und ähnliches.

Zudem finden Sie dort auch diverse Anleitungen, Informationen und „häufige Fragen“.


gupa – Benachrichtigung bei Abwesenheit Ihres persönlichen Betreuers

Sollte Ihr persönlicher Betreuer abwesend sein, landen Ihre Übermittlungen natürlich trotzdem in gupa und werden bei Rückkehr des Betreuers bearbeitet.

Sollte es sich um wirklich dringende Angelegenheiten handeln (Anmeldung eines Mitarbeiters, dringende Steuerzahlungen oder ähnliches), welche zwingend während der Abwesenheit Ihres Betreuers bearbeitet werden müssen, können Sie über gupa eine Benachrichtigung an das Sekretariat der Kanzlei senden lassen. Wir bitten Sie jedoch, nur bei wirklicher Dringlichkeit/Notwendigkeit auf „Ja“ zu klicken.
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol