Lohnerhöhungen, Treibstoffgutscheine, Sommerbeschäftigung • 2022

13.04.2022
Ab April ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen:
  • Lebensmittelhandwerk: Auszahlung der zweiten Rate des „Una Tantums“ in Höhe von 70 € brutto bei Vollzeitbeschäftigung
  • Transport: Auszahlung der dritten und letzten Rate des „Una Tantums“ in Höhe von 80 € brutto bei Vollzeitbeschäftigung
  • Bekleidungsindustrie: Lohnerhöhung von ca. 24 € brutto monatlich für die Kategorie 1 bis 8

Ratenzahlung Unfallamt

Jene Betriebe, welche die Zahlung der Beiträge an das Unfallamt/Inail in Raten vornehmen, müssen innerhalb 16. Mai die 2. Rate mittels Einzahlungsvordruck F24 einzahlen. Für jene Mandanten, welche den Dauerauftrag unterschrieben haben, werden die Vordrucke von uns an die Bank übermittelt.


Regionale Steuer Bozen - Änderungen

Mit März wurden rückwirkend für 2022 die Berechnungen und Freibeträge bzw. Abzüge in Bezug auf die regionale Steuer der Provinz Bozen abgeändert.

Anbei die neue Berechnung:

Steuergrundlage

Prozentsatz

Abzüge

bis 50.000 €

1,23 %

-   Abzug von 430,50 € der geschuldeten Steuer

-   Freibetrag 252 € pro zu Lasten lebendem Kind (1/2 wenn 50 % zu Lasten) (*)

über 50.000 €

1,73 %

- Abzug von 430,50 € der geschuldeten Steuer

- Abzug mit folgender Berechnung: 125 * ((Steuergrundlage – 50.000 €) / 25.000 €)

- Freibetrag 252 € pro zu Lasten lebendem Kind (1/2 wenn 50 % zu Lasten) (*)


(*) der Freibetrag gilt nur für Einkommen bis zu 70.000 €. ACHTUNG: um den Freibetrag korrekt berechnen und anwenden zu können, müssen die zu Lasten lebenden Kinder weiterhin mitgeteilt werden, auch wenn der normale monatliche Steuerfreibetrag für diese ab 03/2022 durch das neue einheitliche Familiengeld ersetzt wurde.

Die Erhöhung betrifft somit nur Personen mit einer Steuergrundlage über 50.000 € und bis zu 75.000 €. Für diese Einkommen ist nun pro Jahr 250 € mehr an regionaler Steuer geschuldet.


Green Pass

Mit Gesetzesdekret Nr. 24 vom 24.03.2022 wurde bestätigt, dass ab 01.04.2022 (also ab Beendigung des Notstandes) für die Erbringung der Arbeitstätigkeit der Green Pass „base“ (geimpft, genesen oder getestet) ausreicht, auch für über 50-Jährige.

Ab Mai soll der Green Pass am Arbeitsplatz dann ganz abgeschafft werden.


Smart Working - Verlängerung

Mit Ende März sollte die Möglichkeit der vereinfachten Smart-Working-Meldung auslaufen.

Diese Möglichkeit wurde nun allerdings erneut verlängert, und zwar bis Ende Juni 2022.


Treibstoffgutscheine

Mittels „Eilverordnung zur Abfederung der Energiekosten“ wurde beschlossen, dass für das Jahr 2022 pro Mitarbeiter 200 € an Treibstoffgutscheinen ausgehändigt werden dürfen.

Dieser Betrag ist steuerfrei und somit im Prinzip gleich zu behandeln, wie die bereits bekannten steuerfreien Geschenke, die jährlich bis zu 258 € möglich sind. Die 200 € für die Tankgutscheine kommen selbstverständlich zum bestehenden steuerfreien Betrag von 258 € hinzu. Das bedeutet, dass im Jahr 2022 in Summe 458 € steuerfreie Geschenke/Gutscheine ausgehändigt werden können.

Folgendes ist zu beachten:
  • Die Treibstoffgutscheine müssen an alle Arbeitnehmer bzw. bestimmten Gruppen gewährt werden (eine Aushändigung an ausgewählte einzelne Personen ist nicht möglich)
  • Die Gutscheine müssen namentlich auf die einzelnen Arbeitnehmer ausgestellt werden. Dadurch ist garantiert, dass der Gutschein nicht an Dritte weitergegeben werden kann und gleichzeitig kann somit der maximale steuerfreie Betrag von 200 € kontrolliert werden.
Sollten Sie Treibstoffgutscheine aushändigen, bitte teilen sie dies Ihrem persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung mit, damit der Betrag korrekt auf dem Lohnstreifen (figurativ) und folglich auch im Einheitsvordruck CU angeführt werden kann.


Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen – Eintragung Register (REVE)

Wie bereits im Rundschreiben vom 10.02.2022 mitgeteilt, wurde ab März 2022 ein neues Register (REVE) geschaffen, in welches Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen verpflichtend einzutragen sind.

Das Register ist seit Mitte März aktiv, nichtsdestotrotz gibt es offensichtlich Probleme bei den zuständigen Autoagenturen in den verschiedenen Regionen. Teilweise wissen diese nämlich nicht Bescheid bzw. bieten keine Unterstützung für die Eintragungen in das Register an.

Aus diesem Grund haben wir uns nun bemüht, einen Weg zu finden, die Eintragungen für Sie bzw. für Ihre Arbeitnehmer zu übernehmen.


NISF - Reduzierung Beiträge 0,8 %

Bereits im Januar dieses Jahres wurde eine Reduzierung der Sozialbeiträge von 0,8 % zu Gunsten von Arbeitnehmern mit einem monatlichem Brutto unter 2.692 € beschlossen (Details siehe Rundschreiben vom 12.01.2022).

Ende März wurden nun die operativen Anleitungen durch das NISF veröffentlicht. Somit kann die Begünstigung ab Lohnstreifen des Monats April angewandt werden. Gleichzeitig wird auch das Guthaben für die Monate Januar bis März nachberechnet und über den Lohnstreifen an den Arbeitnehmer vergütet.

Achtung: Durch die Reduzierung der Beiträge erhöht sich der Nettolohn für die betroffenen Arbeitnehmer, wobei diese Erhöhung bis zu ca. 12 € pro Monat ausmacht. Da die Reduzierung vorerst nur für das Jahr 2022 vorgesehen ist, reduziert sich der Nettolohn dann wieder ab Januar 2023.


Arbeit auf Abruf - neue online-Meldung

Bisher konnten die Vorab-Meldungen für Arbeit auf Abruf per PDF bzw. E-Mail versendet werden. Dies ändert sich nun dahingehend, dass die Meldungen ab 14.04.2022 nur mehr über das Internetportal „ClicLavoro“ möglich sind.

Die betroffenen Unternehmen wurden bereits telefonisch kontaktiert und über die diversen Möglichkeiten informiert.


Lohnausgleich

Mittels Eildekret zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Ukrainekrise werden für Unternehmen, welche den „normalen“ Lohnausgleich im Jahr 2022 bereits zur Gänze ausgeschöpft haben, weitere Wochen an Lohnausgleich anerkannt.

Dabei wird wieder unterschieden zwischen:
  • Unternehmen die in die Regelung des ordentlichen Lohnausgleiches fallen (z.B. Sektor Industrie):
    26 zusätzliche Wochen für das Jahr 2022
  • Betriebe die in die Regelung des Solidaritätsfonds fallen (z.B. Sektor Handel oder Tourismus):
    8 zusätzliche Wochen für das Jahr 2022
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol