Quarantäne wird nicht als Krankheit behandelt • 2022

11.03.2022

Wie bereits in unserem Rundschreiben vom 20. Januar angekündigt, hat das NISF nun bestätigt, dass ab dem Jahr 2022 die vorsorgliche Quarantäne (wenn also eine Person nicht selbst positiv ist) NICHT mehr bezahlt wird. Eine effektive Corona-Erkrankung wird hingegen weiterhin als Krankheit gewertet.

Wie die Rückzahlung der ausbezahlten Zeiten zu erfolgen hat, wird durch das NISF noch mitgeteilt.

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol