Einheitliches Kindergeld ab 01.03.2022

07.03.2022

Seit 01.03.2022 gibt es das einheitliche Kindergeld. Dieses ersetzt unter anderem die Familienzulagen, welche in erster Linie den Arbeitnehmern zustehen, aber auch die Steuerabzüge für Kinder zu Lasten bis 21 Jahren.

Um es in Anspruch nehmen zu können, ist jährlich ein Antrag über ein Patronat notwendig. Hierbei ist auch eine ISEE-Erklärung (Einkommens- und Vermögenssituation der Familie) abzugeben. Wird ein Antrag innerhalb Juni eingereicht, erfolgt die Auszahlung rückwirkend ab März. Wird er danach eingereicht, kann das Kindergeld erst ab dem Folgemonat in Anspruch genommen werden.

Die Höhe des einheitlichen Kindergelds hängt von der Einkommens- und Vermögenssituation einer Familie ab und ist wie folgt gestaffelt:


ISEE-Wert

Situation Kind

minderjährig

volljährig

bis 15.000 €

- erstes Kind 175 €/Monat

- für jedes weitere Kind 85 €/Monat

- erstes Kind 85 €/Monat

- für jedes weitere Kind 85 €/Monat

von 15.001 € bis 40.000 €

- erstes Kind zwischen 174,50 € und 50€/Monat je nach ISEE-Wert

- für jedes weitere Kind 84,70 € und 15 €/Monat je nach ISEE-Wert

- erstes Kind zwischen 84,80 € und 25€/Monat je nach ISEE-Wert

- für jedes weitere Kind 84,70 € und 15 €/Monat je nach ISEE-Wert

über 40.000 € oder keine ISEE-Erklärung*)

- erstes Kind 50 €/Monat

- für jedes weitere Kind 15 €/Monat

- erstes Kind 25 €/Monat

- für jedes weitere Kind 15 €/Monat

*) Wird keine ISEE-Erklärung abgegeben werden die jeweiligen Minima ausgezahlt.

Für bestimmte Situationen wie z.B. für Kinder mit Behinderung sind Zuschläge zu den oben genannten Beträgen vorgesehen.

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