Steuerbonus Werbung • 2022

07.03.2022

Auch für das Jahr 2022 ist ein Steuerbonus für Werbemaßnahmen vorgesehen. Hierfür ist vorab innerhalb 31.03.2022 ein elektronischer Antrag notwendig.

Wer und was wird gefördert?
Der Steuerbonus kann von Unternehmen unabhängig von deren Größe sowie von Freiberuflern und nicht gewerblichen Körperschaften in Anspruch genommen werden. Begünstigt werden Werbeinserate in Zeitungen und Zeitschriften, auch wenn diese nur online veröffentlicht werden.
Des Weiteren werden Werbeschaltungen in lokalen Radio- und Fernsehstationen gefördert. Die Förderung betrifft nur die reinen Werbeschaltungen, während z.B. Produktionskosten nicht gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?
Es ist eine Förderung von 50 % der im Jahr 2022 getätigten Ausgaben vorgesehen.

Welche Formalitäten sind notwendig?
Um den Steuerbonus in Anspruch nehmen zu können, ist vorab ein elektronischer Antrag erforderlich. Darin sind die von der Förderung betroffenen Werbeausgaben anzugeben, die im laufenden Jahr bereits vorgenommen wurden bzw. noch geplant sind. Die Anträge können bis 31.03.2022 eingereicht werden.

Nach Ablauf dieser Frist werden von der Einnahmenagentur die beantragten Förderungen summiert und mit den insgesamt verfügbaren Mitteln abgeglichen. Das bedeutet, dass abhängig von den eingereichten Anträgen die ursprünglich vorgesehene Förderung von 50 % auch wesentlich niedriger ausfallen kann.

Für die Inanspruchnahme der Förderung ist innerhalb Jänner 2023 noch ein zweiter Antrag notwendig. Dort müssen die effektiv getätigten Ausgaben angegeben und von einem Steuerberater beglaubigt werden. Der Steuerberater muss zur Erteilung eines Bestätigungsvermerks ermächtigt sein.

Wie kann der Bonus in Anspruch genommen werden?
Der Bonus kann nur durch Verrechnung über den Zahlungsvordruck F24 verwendet werden.

Im Gegensatz zu anderen Anträgen gibt es bei diesem Bonus keinen sogenannten „click day“. Das heißt, die Anträge können innerhalb 31.03.2022 eingereicht werden. Es spielt keine Rolle, welche Anträge zuerst übermittelt werden.

Im Vergleich zu anderen Steuerförderungen ist der Bonus jedoch wieder zu versteuern. Dies hat zur Folge, dass abhängig vom Grenzsteuersatz bis zu 50 % der Förderung über erhöhte Steuern wieder abgeführt werden müssen.

Abfassen der Anträge
Wenn wir für Sie einen Antrag einreichen sollen, bitten wir Sie, sich innerhalb 21.03.2022 an Ihren persönlichen Betreuer der Finanzbuchhaltung zu wenden. Für das Abfassen der Anträge benötigen wir Ihr geplantes Werbebudget für 2022 und eine Kopie der bereits erhaltenen Werberechnungen 2022.

Für die Prüfung, die Ausarbeitung und den Versand des Antrages verrechnen wir ein Fixum von 490 € + einen Aufschlag von 4 % des Bonusbetrages.

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol