Enasarco-Beiträge 2022 für Handelsvertreter

07.03.2022

Die Enasarco-Beitragssätze für Handelsvertreter haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. In der folgenden Tabelle sind die auch für 2022 gültigen Beitragssätze ausgewiesen:

Beitragssatz 2022

zu Lasten Vertreter

zu Lasten Auftraggeber

Einzelunternehmen und Personengesellschaften

17,00 %

8,50 %

8,50 %

Kapitalgesellschaften

(nach Höhe der jährlichen Provision)

bis zu 13 Mio. €

4 %

1 %

3 %

von 13 Mio. € bis 20 Mio €

2 %

0,5 %

1,5 %

von 20 Mio. € bis 26 Mio €

1 %

0,25 %

0,75 %

über 26 Mio. €

0,5 %

0,2 %

0,5 %

Für die Entrichtung der Enasarco-Beiträge gibt es Mindest- und Höchstbeträge, die davon abhängen, ob es sich um einen Handelsvertreter mit einem einzigen (monomandatario) oder mit mehreren Auftraggebern (plurimandatario) handelt.


Handelsvertreter mit

Beitragsminimum

Maximum

Provision

Beitrag

einem Auftraggeber (monomandatario)

878 € (219,50 €/Quartal)

39.255 €

6.673,35 €

mehreren Auftraggebern (plurimandatario)

440 € (110 €/Quartal)

26.170 €

4.448,90 €

Für Handelsvertreter, die ihre Tätigkeit in Form von Kapitalgesellschaften ausüben, sind keine Mindest- und Höchstbeträge vorgesehen.

Begünstigungen für junge Handelsvertreter
Handelsvertretern, die ihre Tätigkeit als Einzelunternehmer ausüben und die das 31. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, stehen bei Tätigkeitsbeginn im Jahr 2022 Begünstigungen zu. Für diese kommen in den ersten drei Jahren der Tätigkeit folgende begünstigte Beitragssätze zur Anwendung:

1. Jahr

11 % (anstatt 17 %)

2. Jahr

9 % (anstatt 17 %)

3. Jahr

7 % (anstatt 17 %)



Auch hier geht eine Hälfte der Beiträge zu Lasten des Vertreters und die andere zu Lasten des Auftraggebers. Die Mindestbeträge sind auf 50 % reduziert.

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