Mit Dekret „Sostegni-ter“ wurde eine weitere Begünstigung vorgesehen. Diesmal betrifft es Unternehmen im Sektor Tourismus, welche im Zeitraum Januar bis März 2022 Mitarbeiter beschäftigen.
Anbei die wichtigsten Informationen:
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Beschreibung |
Voraussetzungen |
· Anmeldung mittels befristetem Vertrag (auch Saisonsvertrag) · Anmeldung zwischen 01.01.2022 und 31.03.2022 |
Höhe der Begünstigung |
100 % |
Dauer der Begünstigung |
3 Monate bzw. 6 Monate im Falle einer Umwandlung von befristet in unbefristet |
ACHTUNG: um die Begünstigung effektiv in Anspruch nehmen zu können, fehlen auch diesbezüglich derzeit noch die operativen Anleitungen des NISF. Bei deren Veröffentlichung werden wir uns umgehend um die Berechnung des Betrages und um die Verrechnung der bisher entstandenen Guthaben kümmern und Sie über die Höhe der Begünstigung informieren.