Die bisher noch ausstehende Genehmigung der Begünstigung für die Einstellung von Mitarbeitern unter 35 Jahren wurde nun von der der europäischen Kommission erteilt.
In diesem Zug wurde die Dauer der Begünstigung von ursprünglich Dezember 2022 auf nun Juni 2022 reduziert. Dies bedeutet, dass nur mehr Anmeldungen/Umwandlungen, die innerhalb Juni 2022 gemacht werden, von der Begünstigung profitieren können.
Zusammenfassend anbei nochmals die Bestimmungen der Begünstigung:
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Beschreibung
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Voraussetzungen
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Anmeldung mittels unbefristetem Vertrag bzw. Umwandlung von
befristet in unbefristet
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Anmeldung zwischen 01.01.2022 und 30.06.2022
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Der Arbeitnehmer darf zum Zeitpunkt der Anstellung maximal 35
Jahre alt sein
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Der Arbeitnehmer darf vorher NIE mittels unbefristetem Vertrag
gemeldet gewesen sein (auch nicht bei einem anderen Unternehmen)
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Höhe der Begünstigung
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100
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bis zu einem Maximum von 500 € pro Monat
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Dauer der Begünstigung
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36 Monate
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ACHTUNG: um die Begünstigung anwenden zu können, muss noch die Veröffentlichung der operativen Anleitungen des NISF abgewartet werden. Wir informieren Sie, sobald diese bekannt sind und das Guthaben (rückwirkend) verrechnet werden kann.