Entsendungen nach Italien – Lockerungen Corona-Regeln • 2022

10.02.2022

Angesichts der sinkenden Infektionszahlen unternimmt Italien nun erste Schritte zur Lockerung der Corona-Restriktionen. Diese betreffen auch Reisende aus dem Ausland.

Für die Einreise aus EU-Staaten wird entweder ein negativer Test, der Nachweis einer Impfung oder eine Bescheinigung der Genesung benötigt. Wer im Besitz eines Green-Pass ist, benötigt somit keinen zusätzlichen Test mehr.

Außerdem verliert dieser nach der dritten Impfung (Booster) auch nicht mehr nach 6 Monaten seine Gültigkeit, sondern gilt nun als unbegrenzt gültig. Auch die Maskenpflicht im Freien entfällt ab Freitag, 11. Februar. Weitere Lockerungen stehen noch bevor.

Entsendungen und Außendienste können somit wie gewohnt durchgeführt werden. Gerne übernehmen wir für Sie die Ausarbeitung und Versendung der entsprechenden Entsende-Meldung, sowie die notwendige Angabe der italienischen Bezugsperson.

Außerdem können wir Ihnen auch bei der Berechnung der Lohnintegration, welche als Kontrolle und Unterbindung von Sozialdumpings dient, sowie der Erstellung der Baustellenausweise behilflich sein.

Senden Sie uns hierfür bitte das bereits bekannte Formular an die Adresse entsendung@graber-partner.com. Bei Fragen und für Details können Sie sich gerne bei uns melden.

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