Prämienberechnung Unfallamt • 2022

24.01.2022

Auch heuer muss innerhalb 16. Februar die Prämie für die Unfallversicherung berechnet, eingezahlt und die Jahreserklärung elektronisch an das Unfallamt versendet werden.

Die Berechnungen sowie die entsprechende Zahlung mittels Vordruck F24 werden wir termingerecht für Sie durchführen.


Ratenzahlung

Auch heuer ist die Zahlung der Prämie in 4 Raten möglich.
Sollten Sie dies wünschen, bitten wir Sie, uns dies innerhalb 04.02.2022 mitzuteilen.


Prämienreduzierung Handwerk

Auch für 2022 kann wieder um die Begünstigung (7,38 %) angesucht werden, falls folgende Bedingungen zutreffen:
  • Alle Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitssicherheit laut Dekret 81/2008 müssen erfüllt sein. Dies muss beim Zuständigen für die Arbeitssicherheit vorab abgeklärt bzw. bestätigt werden.
  • In den Jahren 2019/2020 dürfen keine Arbeitsunfälle vorgefallen sein. Dies kann durch uns direkt geprüft werden.
Sollten Sie die Reduzierung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie, uns dies innerhalb 04.02.2022 mitzuteilen, da der Antrag dafür bereits in der heurigen Erklärung zu stellen ist.


Reduzierung Vorauszahlung

Sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre Löhne für 2022 geringer ausfallen werden, als jene für 2021 (z. B. aufgrund Schließung einer Abteilung), bitten wir Sie, Ihren persönlichen Betreuer innerhalb 04.02.2022 zu informieren, um die entsprechende elektronische Meldung termingerecht einreichen zu können.



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