Mit der zweiten Auflage des Unterstützungsdekretes (Dekret „Sostegni bis“) wurde bereits im Juni 2021 eine Begünstigung für Unternehmen im Sektor Tourismus und Handel beschlossen. Genauere Details können unserem Rundschreiben vom 08.06.2021 entnommen werden.
Ursprünglich sollte die Begünstigung innerhalb 2021 verrechnet werden können. Allerdings hat das NISF erst jetzt (Januar 2022) die dazugehörigen Anleitungen veröffentlicht.
Das Zeitfenster für die Verrechnung der Guthaben wurde auf Mai 2022 ausgedehnt. Wir werden uns somit zeitnah darum kümmern, die Beträge zu berechnen und diese mittels F24 zu verrechnen.